Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026 · Angelehnt an die AGB des Tischler- und Schreinerhandwerks (TSD, Stand 01.03.2025)
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Lieferungen, Werk- und Bauvertragsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen der Alfons Wimmer Innenausbau GmbH, Am Industriepark 9, 84453 Mühldorf am Inn (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Schreinerei Wimmer") gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Unternehmern gemäß § 310 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
1.2
Individuelle Vertragsabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) haben Vorrang vor entgegenstehenden Klauseln dieser AGB.
1.3
Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Angebote und Unterlagen
2.1
Der Auftragnehmer kennzeichnet unverbindliche Angebote entsprechend oder mit dem Zusatz „freibleibend". Befristete Angebote enthalten die Bindungsdauer.
2.2
Zugesicherte Eigenschaften und werbliche Aussagen des Herstellers zu Produkten und Materialien werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie sich ausdrücklich zu eigen macht.
2.3
Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge und andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung weder geändert noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Auftraggeber die Unterlagen einschließlich Kopien auf erstes Verlangen unverzüglich zurückzugeben. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor.
3. Leistungsausführung und Mitwirkung des Auftraggebers
3.1
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er seine Leistung aufgrund von Umständen nicht erbringen kann, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen (z. B. mangelnde Baufreiheit, fehlendes oder mangelhaftes beigestelltes Material, unzureichende Baustellen-Infrastruktur) oder auf Verzögerungen von Vorgewerken, höhere Gewalt oder unverschuldete Selbstbelieferungsausfälle zurückzuführen sind.
3.2
Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher, dass während der Arbeiten Strom, Wasser, Beleuchtung und geeignete Lagerflächen bereitstehen und der Zugang zur Baustelle ungehindert möglich ist. Kann er dies nicht gewährleisten, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
3.3
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, müssen die Fahrzeuge des Auftragnehmers direkt an das Gebäude/Objekt heranfahren und dort entladen werden können. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus stellt der Auftraggeber mechanische Transportmittel bereit. Entstehen Mehrkosten durch erschwerte Anfahrt oder verlängerte Transportwege, ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.
3.4
Der Auftraggeber beschafft erforderliche Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten.
3.5
Auftragnehmer und Auftraggeber haben in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Vertragspreise und Änderungen der Geschäftsgrundlage
4.1
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
4.2
Sind zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn mehr als vier Monate vergangen, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, und haben sich die Material- und/oder Lohnkosten im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 3 % erhöht oder verringert, kann jede Vertragspartei ergänzende Verhandlungen verlangen, um eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise für Material- und Lohnkosten (ohne unternehmerischen Gewinn) zu vereinbaren.
5. Eigentumsrechte und Hinweispflichten des Auftraggebers
5.1
Soweit kein Eigentumsverlust nach §§ 946 ff. BGB eintritt, verbleiben die zur Vertragserfüllung gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf sie bis dahin weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
5.2
Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder greifen Dritte (z. B. durch Pfändung) auf die Gegenstände zu, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Leistungshindernisse (höhere Gewalt)
Wird die Leistung durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände gehindert, die der Auftragnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann – insbesondere durch Betriebs- oder Lieferkettenstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Pandemien, Naturkatastrophen oder sonstige Fälle höherer Gewalt –, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Wird die Leistung dadurch dauerhaft unmöglich, entfallen die noch nicht erbrachten Leistungspflichten beider Vertragsparteien; Ansprüche auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleiben davon ausgenommen.
7. Annahmeverzug des Auftraggebers
Kann die Leistung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlassen und dadurch in Annahmeverzug geraten ist, steht dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 Abs. 2 BGB zu.
8. Kündigung des Auftraggebers
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund (§ 648 BGB), erhält der Auftragnehmer neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen eine Kündigungsentschädigung von 10 % der Vergütung für den noch ausstehenden Leistungsteil. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer kann eine höhere Entschädigung verlangen, sofern er einen höheren Schaden nachweist.
9. Abnahme der Leistung
9.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Werk- und Bauvertragsleistungen abzunehmen, sobald und sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 2 BGB).
9.2
Der Auftraggeber hat im Rahmen der Abnahme die Leistung unverzüglich auf Beschädigungen zu überprüfen und dem Auftragnehmer anzuzeigen. Nicht offenkundige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1
Wurde vertraglich kein Zahlungsplan vereinbart, kann der Auftragnehmer angemessene Kostenvorschüsse verlangen und/oder für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen verlangen.
10.2
Nach Erbringung der Leistung oder Abnahme des Werkes sind Rechnungen des Auftragnehmers nach Zugang sofort fällig, es sei denn, der Auftragnehmer hat ein längeres Zahlungsziel eingeräumt. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
10.3
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verlangen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
10.4
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Auftraggebers, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Vergütungsanspruch stehen.
11. Mängelgewährleistung und Verjährungsfristen
11.1
Mängelansprüche des Auftraggebers gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB (bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht), verjähren abweichend von der gesetzlichen zweijährigen Verjährungsfrist in einem Jahr seit Abnahme. Dies gilt auch bei Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
11.2
Werk- und bauvertragliche Mängelansprüche verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren seit Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk, bei Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz oder bei Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.
11.3
Sofern eine längere Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche vereinbart wird, gilt diese nicht für die Lieferung technischer Geräte. Für diese gilt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Frist gemäß vorstehender Ziffer 11.1.
11.4
Keine Mängel sind:
- Folgen fehlerhafter Bedienung, gewaltsamer Einwirkung, Abnutzung oder Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch (z. B. bewitterte Bauteilflächen).
- Natürliche Farb-, Struktur- und sonstige Unterschiede, die auf die Eigenschaften des Naturprodukts Holz zurückzuführen sind, sowie unwesentliche Abweichungen bei Nachbestellungen, die in der Natur der verwendeten Materialien (insb. Massivhölzer, Furniere, Leder, textile Stoffe) liegen.
- Farbabweichungen durch Glanzgrad, Mischtechnik, Lichtquelle, Untergrund, Effektpigmente oder Produktionsunterschiede zwischen verschiedenen Chargen.
- Vergilbung oder Verfärbung durch Lichteinfall bei bestimmten Holzarten, Beiztönen und Farboberflächen.
12. Haftung auf Schadensersatz
12.1
Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – nur:
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
- bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
- nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
12.2
Der Auftragnehmer haftet auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird), jedoch ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
12.3
Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Regelungen für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden greift, ist sie je Schadensfall auf 2.500.000,00 € begrenzt.
13. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
13.1
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
- Kontrolle und ggf. Schmierung von Beschlägen und beweglichen Bauteilen,
- regelmäßige Kontrolle von Abdichtungsfugen,
- Nachbehandlung von Anstrichen innen und außen je nach Lack- oder Lasurart, Witterungseinfluss und Nutzung.
Solche Arbeiten sind nur Teil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Unterlassene Wartungsarbeiten können Lebensdauer und Funktion beeinträchtigen, ohne Mängelansprüche zu begründen.
13.2
Der fachgerechte Einbau moderner Fenster und Außentüren verbessert die energetische Qualität des Gebäudes und dichtet die Gebäudehülle ab. Zur Erhaltung der Raumluftqualität und Vermeidung von Schimmelpilzbildung sind zusätzliche Be- und Entlüftungsanforderungen nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Die Erstellung und Umsetzung eines Lüftungskonzepts sind nicht Bestandteil dieses Auftrags.
13.3
Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z. B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
14. Nutzung von Werbebildern und Videos
14.1
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, Aufnahmen der gefertigten Innenausbauten (inkl. Möbel, Einbauten, Oberflächen, Details) in gedruckten und elektronischen Medien zu verwenden, um die eigene Handwerkskunst zu präsentieren und zu werben.
14.2
Die Aufnahmen werden ausschließlich zu folgenden Zwecken genutzt:
- Website des Auftragnehmers (www.schreinerei-wimmer.de),
- soziale Medien (z. B. Instagram, Facebook),
- gedruckte Broschüren, Kataloge und Werbematerialien.
Eine Nutzung in weiteren Medien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
14.3
Es werden keinerlei Kundendaten oder konkrete Standortangaben veröffentlicht. Personen- oder Objektbezeichnungen werden so anonymisiert, dass eine Identifikation Dritter nicht möglich ist.
14.4
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Aufnahmen für die in Ziffer 14.2 genannten Zwecke ein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aufnahmen zu bearbeiten, soweit dies zur werblichen Darstellung geeignet ist.
14.5
Der Auftraggeber kann der Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs werden die betreffenden Aufnahmen innerhalb einer angemessenen Frist entfernt.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ausschließlich für den Fall, dass dem Auftraggeber als Verbraucher aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, gilt Folgendes:
Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Alfons Wimmer Innenausbau GmbH
Am Industriepark 9
84453 Mühldorf am Inn
Telefon: 08631 184110
E-Mail: buero@schreinerei-wimmer.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
An Alfons Wimmer Innenausbau GmbH, Am Industriepark 9, 84453 Mühldorf am Inn, buero@schreinerei-wimmer.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung: ___
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___
Name und Anschrift des/der Auftraggeber(s): ___
Datum: ___ Unterschrift: ___ (nur bei Erklärung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.
16. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Kommunikationsdaten) werden vom Auftragnehmer maschinenlesbar gespeichert, um vorvertragliche und vertragliche Pflichten zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Sie werden ausschließlich zu eigenen Zwecken verwendet und nicht an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Verarbeitungszweck nicht mehr erforderlich sind. Betroffene Personen können Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen, bei Unrichtigkeit eine Berichtigung und bei unzulässiger Speicherung die Löschung der Daten. Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
18.1
Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben gesetzliche – insbesondere EU-rechtliche – Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18.2
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen ist der Sitz des Auftragnehmers in 84453 Mühldorf am Inn, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 ZPO).
18.3
Leistungs- und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers in 84453 Mühldorf am Inn.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Alfons Wimmer Innenausbau GmbH · Am Industriepark 9 · 84453 Mühldorf am Inn
HRB 7009 · Amtsgericht Traunstein · USt-IdNr.: DE 129 257 235 · Geschäftsführer: Thomas Wimmer
